Zunächst kein Rekonstruktionsverfahren bei Saab

In der schwedischen Presse wird heute aktuell diskutiert, ob Saab wie im Februar 2009 unter GM einen Antrag auf Rekonstruktion stellen könnte. Im Gegensatz zum deutschen Recht bietet das schwedische Rechte verschiedene Möglichkeiten, vor Stellung eines Insolvenzantrags Schutz vor weiteren Vollstreckungen zu erhalten. Im Rekonstruktionsverfahren können keine Vollstreckungen mehr vorgenommen werden. Gleichzeitig werden die Löhne der Mitarbeiter vom schwedischen Staat gezahlt. Ein vom Amtsgericht bestellter Verwalter führt Verhandlungen mit den Gläubigern. Mit Abschluss des Verfahrens gehen 75% der ausstehenden Forderungen der Gläubiger verloren. Nachteilig ist jedoch, dass sämtliche Lieferungen vorab bezahlt werden müssen. Da Saab zur Zeit aufgrund der fehlenden Produktion kaum Lieferungen erhält, wäre dies vordergründig eine geschicke Lösung für die kurzfristigen Probleme bei Saab. Problematisch könnte jedoch die Auswirkung auf die potentiellen Investoren die noch austehenden Genehmigungen von staatlichen Behörden sein.

Saab hat aktuell einen solchen Antrag auf Rekonstruktion hier zunächst dementiert. Man sei weiterhin mit verschiedenen Partnern in Verhandlungen, um die kurz- und mittelfristige Finanzierung von Saab sicherzustellen. Trotzdem diskutiere man alle möglichen Optionen für Saab.

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