Bereits Ende September habe ich im Blog in diesem Artikel über die schwedischen Steuerschulden von Victor Muller berichtet. Eigentlich ist das Thema nicht sonderlich interessant; es handelt sich um ein privates Problem von Victor Muller. Doch trotzdem geht es auch um die Vergangenheitsbewältigung bei Saab und für einige ist der Fortgang des Verfahrens aufgrund des Saab-Bezugs sicher von Interesse.
Was ist bisher vorgefallen: Die schwedischen Steuerbehörden verlangen eine Steuernachzahlung in Höhe von 237.000 Euro von Victor Muller. Victor Muller erhielt monatlich ca. 50.000 Euro von Saab als Beraterhonorar – insgesamt ca. 950.000 Euro in knapp zwei Jahren. Dies geschah aber nicht direkt von Saab an ihn, sondern über den Umweg seiner Firma Latin American Tug Holding N.V. auf den niederländischen Antillen auf sein Privatkonto in Spanien.
Die schwedischen Behörden haben diese Beträge in Schweden steuerpflichtig gemacht und Mullers schwedische Steuerbescheide der Jahre 2010 und 2011 neu erstellt. Nach ihrer Ansicht handelt es sich bei den Zahlungen nicht um die Begleichung von Beratungsleistungen sondern um Mullers Gehalt als Vorstandsvorsitzender von Saab Automobile – also um normalen Lohn eines Angestellten.
Victor Muller hatte daraufhin eine Stundung der Steuerschuld beantragt und gegen die Bescheide Widerspruch eingelegt. Bereits im Blogartikel Ende September hatte ich geschrieben, dass eine Stundungsgewährung jedoch unwahrscheinlich sein dürfte.
Diese Situation ist jetzt eingetreten. Die schwedische Steuerverwaltung hat den Stundungsantrag von Victor Muller abgelehnt. Muller muss jetzt den Betrag bis Freitag bezahlen, andernfalls wird die Angelegenheit dem Gerichtsvollzieher übergeben. Ob dieser allerdings in Schweden vollstreckbares Vermögen von Muller finden wird, halte ich für fraglich.
Der Erzengel Saabriel ist schon auch ein Windhund.