Gestern wurde bekannt, dass die schwedische Vollstreckungsbehörde Kronofogden auch im Saab-Museum Pfändungen an dort ausgestellten Saab-Fahrzeugen vorgenommen hat. Jetzt läuft laut TTela hier eine Rettungsaktion seitens der Stadt Trollhättan an.
Die Stadt Trollhättan hat laut Bürgermeister Paul Akerlund ein elementares Interesse daran, dass die Saab-Sammlung mit einzigartigen Museumsstücken nicht durch eine Versteigerung in alle Winde zerstreut wird, sondern in Trollhättan als Teil der Stadt- und Industriegeschichte bleibt. Jetzt ist die Stadt Trollhättan aktiv geworden und will zusammen mit der Stiftung Innovatum und Saab-Fans die Sammlung aus dem Saab-Konzern ausgliedern. Der Kauf der Saab-Sammlung sei für die Stadt kein Problem. Da die Stadt die jährlichen Unterhaltskosten von ca. 600.000 Euro jedoch nicht tragen kann, sucht die Stadt noch nach Spendern.
Problem ist laut Bürgermeister Akerlund aber, dass eine Rettung erst für die Zukunft möglich ist. Dies bedeutet, dass in der aktuellen Situation die Pfändungen schon ausgebracht sind und damit im Falle einer Insolvenz von Saab auch wirksam werden. Dann könnte die Sammlung nur durch ein Kauf aus der Insolvenzmasse gerettet werden. Zur Zeit ist die Sammlung aber gesichert, da auch die Kronofogden keine Vollstreckungsmaßnahmen während der Rekonstruktion durchführen darf. Sollte sich Saab mit den Zulieferfirmen einigen können, dann wird auch die Vollstreckung der Kronofogden gegenstandslos und die Pfändungen werden wieder aufgehoben.
Zwischenzeitlich musste die Kronofogden für diese Pfändungen von Saab-Fans einiges an Kritik einstecken. Allerdings sollte man dabei beachten, dass die Kronofogden so handeln muss und dies nichts mit Willkür oder unflexiblen Beamten zu tun hat. Die Kronofogden ist gesetzlich verpflichtet, sämtliche verfügbaren Vermögensgegenstände zu pfänden und dann zu verwerten. Die Kronofogden darf da keine Ausnahme machen, weil es sich um eine tolle oder einmalige Sammlung handelt. Wenn man sich das bisherige Verhalten der Kronofogden anschaut, dann hat man sich gegenüber Saab sehr abwartend und zurückhalten verhalten. Auch wenn es für Saab-Fans bitter ist, aber was würde man selbst als Gläubiger denken, wenn der Gerichtsvollzieher beim Schuldner, der einen zum Beispiel um die Miete geprellt hat, nicht pfändet, weil das Pfändungsobjekt so schön oder einmalig ist?
da muss ich widersprechen. der kronfogden hat sehr wohl die möglichkeit, die zu pfändenden güter auszuwählen, bzw. nach deren sinnhaftigkeit auszuwählen.
in anbetracht der geringen summe, die das museum einbringt und der unklaren zustände zum zeitpunkt der pfändung, ist das ganze nur geschmacklos, unsinnig und schlicht dumm!
hier hätte man problemlos noch zwei tage warten können.
wäre es das letzte, was noch als pfändbares gut übrig geblieben wäre, nachdem saab nicht mehr existierte, wäre es etwas anderes, dann wäre die aktion nachvollziehbar.
hier hat entweder jemand absichtlich saab schaden wollen, oder es geschah aus „dienst nach vorschrift“ – solche vollpfosten gibt es auch bei uns zur genüge.
Ich denke, da kennen wir den Sachverhalt zu wenig, um solche Urteile zu fällen. Wir wissen nicht, welche Vermögensgegenstände für eine Pfändung noch in Betracht kamen, welche weiteren pfändbaren Gegenstände vorhanden sind und ob und wie die Kronofogden ihr Auswahlermessen ausgeübt hat. Insofern würde ich von vorschnellen Pauschal(vor)urteilen abraten!
kannst du, ich bleibe dennoch bei meiner meinung. das ganze werk steht zur pfänung zur verfügung, oder glaubst du allen ernstes, dass nur dass museum pfändbar war?
Das Werk mit Inhalt („Saab Properties“) steht nicht zur Pfändung zur Verfügung, da es bereits entweder zur Sicherheit für das EIB-Darlehen an die schwedische Regierung „verpfändet“ wurde oder an Hemfosa verkauft wurde.