Berufungsantrag nimmt erste Hürde

Positive Nachrichten aus Schweden! Heute um 13.30 Uhr hat Saab jetzt die erste Hürde genommen. Das Gericht in Göteborg erklärte den Antrag von Saab für zulässig (vgl TTela hier). Das Berufungsgericht in Göteborg entscheidet daher noch diese Woche über den Rekonstruktionsantrag von Saab.

Die Prüfung des Gerichts erfolgt in zwei Stufen. Zunächst hat das Gericht heute entschieden, dass der Berufungsantrag von Saab zur Entscheidung des Gerichts überhaupt zugelassen wird. Jetzt wird sich ein Richtergremium unter Vorsitz des Präsidenten des Berufungsgerichts, Gunnel Wennberg, ausführlich mit dem Saab-Antrag beschäftigen. Dies wird noch einige Tage in Anspruch nehmen. Saab hat im Vergleich zum ersten Antrag noch weitere umfangreiche Unterlagen dem Gericht vorgelegt.

Man kann schon aus dieser Gerichtsentscheidung eine positive Tendenz erkennen. Das Berufungsgericht lässt einen Berufungsantrag nur dann zu, wenn es Zweifel an der Entscheidung des Amtsgerichts hat, wenn es neue Gesichtspunkte zu betrachten gibt, wenn es um grundsätzliche Entscheidungen geht oder wenn es weitere wichtige Gründe gibt, den Fall erneut zu betrachten. Hätten keine Notwendigkeit einer neuen Überprüfung gegeben, dann hätte Saab schon die aufwendige Vorprüfung durch das Berufungsgericht nicht bestanden. Man kann also vorsichtig positiv an die zweite Runde – die eigentliche Entscheidung – herangehen.

Hier der Link zur Saab Pressemitteilung.

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